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Pressemeldungen 2010

Pressemeldungen 2009

Südhessen Morgen, 31.08.2009



Leserforum: Zum Bericht "Kein Gift in Hessens Wäldern" im "Südhessen Morgen" vom 27. August

Hier schließt sich der Teufelskreis

Wenn es darum geht, im Sinne einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu handeln, dann ist das Land Hessen nicht sehr fortschrittlich. Insbesondere die Bodenschutzkalkung wurde in den südhessischen Waldregionen jahrelang vernachlässigt. Mit drastischen Folgen.

Hauptursache des Waldsterbens und Grund für die kurzen Intervalle zwischen den Maikäferplagen sind die stark versauerten Böden in Südhessen. Sie haben daher ein geschwächtes Immunsystem. Nur da, wo die Bodenfauna intakt ist, vermehrt sich der Maikäfer in seinem üblichen Zyklus und tritt etwa alle sieben Jahre als Massenschädling auf. Der Einsatz des Insektengiftes Dimethoat gegen die Maikäfer nützt nur Umwelt- und Forstministerin Lautenschläger bei der Kaschierung des nächsten Waldschadensberichtes. Das Mittel Perfekthion ist hochgiftig für Fische, Nutzinsekten, Bienen und Wasserorganismen. Als systemisches wirkendes Mittel findet man das Gift und seine Metaboliten in jeder Waldpflanze und sogar im Nektar der Blüten. Hierdurch werden nicht nur die Schädlinge, sondern auch Ihre Widersacher mit vernichtet.

Die sinnlose Vernichtung unzähliger Nutzinsekten würde sich zudem negativ auf die Versauerung des Bodens und die Gesundheit der Bäume auswirken. Denn sind die Bienen und Wildinsekten vergiftet, kann der Honigtau nicht abgesammelt werden.

Aus Honigtau wird entweder eine süße Insektenspeise oder organische Säure. Diese organische Säure ist zugleich der Schlüssel für viele Krankheitserreger, die unsere Bäume befallen, und trägt zu weiterer Bodenversauerung und verstärktem Waldsterben bei. Hier schließt sich der Teufelskreis. Manfred Gerber,

Imkerei Bienenwabe, Viernheim

Südhessen Morgen
29. August 2009

Starkenbucher Echo v. 27.08.2009


Archiv Pressemeldungen 2008


Bergsträßer Anzeiger v. 05.08.08


Schmetterlingsfest Juni 2008

Bergsträßer Anzeiger v. 16.06.08

Odenwälder Zeitung v. 17.05.2008

Amphibienwanderungen


v. "Tip" im März 2008


Landschaftsschutzgebiete aufgelöst

Ein Drittel von Hessen verliert seinen Landschaftsschutz

Wiesbaden, Wetzlar; Mit dem Inkrafttreten der Natura 2000-Verordnung sind seit heute fast alle großen Landschaftsschutzgebiete (LSG) in Hessen aufgelöst. Sie sicherten auf 30% der Landesfläche in den letzten drei Jahrzehnten die Naturparke als Erholungsräume. Der Landschaftsschutz entfällt somit für den Taunus, Vogelsberg, Spessart, Bergstraße, Odenwald, Westerwald, Lahn-Dill-Bergland, Burgwald, Kellerwald, Habichtswald, Diemelsee, Meißner-Kaufunger-Wald und weitere Teile des Werra-Meißner-Kreises. „Die Naturparke existieren nur noch auf dem Papier“, so der NABU. Mit „unter die Räder“ kommen mancherorts (z.B. Bergstraße-Odenwald) auch hochwertige Auen-LSG, die erst vor kurzem in die großen Landschaftsschutzgebiete integriert wurden.

Als „Politik gegen die Bedürfnisse der Menschen“ bezeichnet dies der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Die wenig zersiedelten Mittelgebirgslagen seien ein Qualitätsmerkmal unserer Heimat, das die Landesregierung nun gefährde. Die Landschaftsschutzgebiete sind ein in der Bevölkerung weitestgehend akzeptiertes Instrument des Schutzes wertvoller Kulturlandschaft vor ungebremster Zersiedelung - ihre ersatzlose Streichung erfolgt ohne jegliche Veranlassung. Kritikpunkte wie „überzogene Einzelregelungen“ hätten durch eine Novelle der Verordnungen ohne weiteres verändert werden können, ohne gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Mit dem Wegfall des Landschaftsschutzes auf über 600.000 ha werde dem Landschaftsverbrauch der Weg bereitet. Die Naturparke würden zur reinen Tourismusmarken degradiert, „inhaltsleer und ohne Relevanz für den Natur- und Landschaftsschutz“.Umweltminister Wilhelm Dietzel rechtfertigt die Löschung mit der Unterschutzstellung von rund 600 Europäischen Schutzgebieten in einer Natura 2000-Verordnung. Darin würden aber nur insgesamt 220 Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt, so der NABU. Dies sei nur ein Bruchteil der etwa 45.000 Arten, die in Hessen leben. Die Erhaltung des Landschaftsbildes spiele bei den europäischen Richtlinien gar keine Rolle. Zudem wird etwa im Odenwald nur ein Bruchteil des ehemaligen LSG nun durch FFH-Recht geschützt.

Nach dem hessischen Naturschutzgesetz können Gebiete zu Naturparken erklärt werden, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind. Diese Grundlage ist nun entfallen. Entscheidend ist daher nach Auffassung des Naturschutzbundes, die Existenz der hessischen Naturparke zu sichern und ihre Qualität zu sichern. Denn das Schutzinstrument für die Erhaltung ihrer Erholungslandschaften waren bisher die Landschaftsschutzgebiete. Nach deren Löschung müssten entsprechend 15 neue Naturpark-Verordnungen erarbeitet werden..
Anderswo sind Naturparke wirklich ein Qualitätsmerkmal erläutert der NABU-Vorsitzende Gerhard Eppler und verweist beispielhaft auf den „Drömling“ in Sachsen-Anhalt. Dort sind per Verordnung ganz konkret Naturschutzziele benannt. In Hessen war das Schutzniveau der Naturparke immer schon geringer als in den neuen Bundesländern. Aber im Landschaftsschutzgebiet musste bei Bauvorhaben zumindest die Untere Naturschutzbehörde einwilligen.

Information bei: Mark Harthun, Tel. 06441/67904-16


NABU-Hessen, Tel. 06441/67904-0; Fax: 67904-29

E-Mail: info@NABU-Hessen.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Mark Harthun, Sibylle Winkel

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NABU - P R E S S E D I E N S T -Nr. 07/08 – 10. März 2008

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Bergsträßer Anzeiger v. 16.01.08
Starkenburger Echo v. 29.12.2007

Starkenburger Echo 4.01.2008/oder hier nachlesen: >http://www.echo-online.de/suedhessen/static/554096.htm

Rückblick 2007

Bergsträßer Anzeiger v. 26.11.07

                        Bergsträßer Anzeiger v. 8.09.07

Bergsträßer Anzeiger v. 20.08.07

Südhessen Morgen/Bergsträßer Anzeiger v. 26.06.2007


Genehmigt Behörde das Wegsprengen von Wanderfalken- und Uhubrutplätzen in EU-Vogelschutzgebieten?

Der Birkenauer AGENDA 21-Arbeitskreis "Kulturlandschaft, Landwirtschaft und Naturschutz" lehnt den neuen Antrag der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim (PWS) zur Erweiterung des Steinbruchs am Wachenberg ab, da die Folgen sich nachteilig für die Bevölkerung Birkenaus auswirken würden. Das Landschaftbild würde durch das Vorhaben der PWS in noch im weit grösserem Umfang als bisher verunstaltet werden.

Es ist außerdem unglaubhaft ist, dass für eine Hangsicherung der beantragte Abbau von ca. 4,5 Millionen Kubikmetern Gestein erforderlich ist. Dies entspräche einer Abbautätigkeit von weiteren 20 Jahren. Dabei ist mit vermehrter Staub- und Lärmbelästigung zu rechnen. Die Gutachten der Stadt Weinheim und des WVAC sagen deutlich aus, dass das Vorhaben der Porphyrwerke auf falschen Berechnungen beruht und dass eine Hangsicherung mit weit geringeren Eingriffen möglich ist.

Deshalb begrüßt der Arbeitskreis, dass die Stadt Weinheim den Antrag zum Wachenberg-Steinbruch als nicht vereinbar mit den Weinheimer Interessen sieht und juristische Schritte gegen das Vorhaben der Porphyrwerke prüft. Der Arbeitskreis fordert die Gemeinde Birkenau auf, die Stadt Weinheim dabei soweit wie möglich zu unterstützen.

Mai 2007

Bergsträßer Anzeiger v. 13.04.07

WN/OZ v. 10. März 2007

Pressemeldungen Archiv 2006



Landtag beschließt Naturschutzgesetz

Ein Drittel von Hessen verliert seinen Landschaftsschutz

Wetzlar/Wiesbaden; Der hessische Landtag hat nach einjähriger sehr kontroverser Debatte ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. Der NABU verurteilte das Gesetz als „weiteren Rückschritt des Naturschutzes in Hessen“. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass die großen Landschaftsschutzgebiete aufgelöst werden. Sie decken etwa 30% der Landesfläche ab und sicherten in den letzten drei Jahrzehnten die Naturparke als Erholungsräume. Der Landschaftsschutz entfällt somit für den Taunus, Vogelsberg, Spessart, Bergstraße, Odenwald, Westerwald, Lahn-Dill-Bergland, Burgwald, Kellerwald, Habichtswald, Diemelsee, Meißner-Kaufunger-Wald und weitere Teile des Werra-Meißner-Kreises.

Als „Politik gegen die Bedürfnisse der Menschen“ bezeichnet dies der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Die wenig zersiedelten Mittelgebirgslagen seien ein Qualitätsmerkmal unserer Heimat, das die Landesregierung nun gefährde. Umweltminister Wilhelm Dietzel habe „ohne Not die Vorzeigelandschaften geopfert“. Er berufe sich auf die Europäischen Schutzgebiete, die insgesamt 220 Tier- und Pflanzenarten berücksichtigen. Dies sei aber nur ein Bruchteil der etwa 45.000 Arten, die in Hessen leben.

Auch weitere landestypische Besonderheiten haben ihren landesweiten Schutz verloren: Hohlwege, Trockenmauern, Feldgehölze und landschaftsprägende Einzelbäume. Um sie weiterhin zu erhalten, müssen nun in allen Landkreisen Hunderte von Einzelverordnungen als Naturdenkmale oder Geschützte Landschaftsbestandteile geschrieben werden. Der NABU betitelt dies als „Bürokratie-Wahnsinn“. Für den Erhalt der Naturparke, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum überwiegenden Teil aus Landschaftsschutzgebieten bestehen müssen, sehen die Naturschützer nur eine Chance: Auch sie müssen nun eine eigene Naturpark-Verordnung erhalten, die den Landschaftsschutz wiederherstellt.

Verhindern konnten die Naturschützer, dass auch die Pflege der Naturschutzgebiete aufgegeben wurde. Im Naturschutzgesetz ist auch die Positivliste von Eingriffen geblieben, was leicht verständlich für den Bürger ist und Verwaltungsaufwand spart. Auch die Ahndungspflicht für Naturschutzbehörden bei Rechtsverstößen bleibt erhalten.

NABU-Hessen, Tel. 06441/67904-0; Fax: 67904-29
E-Mail: info@NABU-Hessen.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Mark Harthun, Sibylle Winkel

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NABU - P R E S S E D I E N S T -Nr. 66/06 – 24. November 2006

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Für Rückfragen: Mark Harthun, Naturschutzreferent, Tel. 06441/67904-16

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Mark Harthun
Stellv. Landesgeschäftsführer
NABU Hessen
Friedenstraße 26
35578 Wetzlar
Tel. 06441/67904-0
Durchwahl: 67904-16
Fax 06441/67904-29

aus: OZ/21.09.06


aus: Südhessen Morgen v. 5.09.06




aus: RNZ, 21.07.06


aus: taz v. 26.06.06


aus: Südhessen Morgen v. 13.06.06


Der Bär ist los!
Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst
24.05.2006

NABU fordert Besonnenheit im Umgang mit bayerischem Braunbär
Tschimpke: Länderübergreifende Pläne zur Rückkehr von Wildtieren wichtig
Berlin – Der NABU hat die bayerischen Behörden im Umgang mit dem Braunbären zur Besonnenheit aufgefordert. Die Abschussgenehmigung müsse ausgesetzt werden. Man müsse alles dafür tun, den Bären zu fangen anstatt zu schießen. Ziel sollte es sein, das verhaltensauffällige Tier aus dem Lebensraum zu entfernen, um mögliche Gefahren für den Menschen auszuschließen. „Normalerweise sind Bären ausgesprochen menschenscheu“, sagte NABU Olaf Tschimpke. „Wenn das für dieses Tier nicht gilt, dann laufen wir Gefahr, dass ein mögliches Unglück auch alle bisherigen Erfolge im Schutz von Wolf und Luchs in Deutschland in Frage stellt.“

Seit einigen Jahren beobachtet der NABU, dass früher ausgerottete Wildtiere den Weg zurück in das Herz Europas finden. Wölfe wandern aus Polen ein, Luchse kommen im bayerischen Wald über die tschechisch-deutsche Grenze oder versuchen in der Pfalz und im Schwarzwald neuen Lebensraum zu besiedeln. Nach Beobachtungen des NABU zeigen sich die Neubürger in der Regel wesentlich unauffälliger und menschenscheuer als dieses beim bayerischen Braunbären der Fall zu sein scheint. Deshalb hat der NABU auch Verständnis für politische Entscheidungen, die der Vermeidung von Risiken Vorrang einräumen.

Kritisch betrachtet der NABU hingegen die Aufgeregtheit, mit der die Politik gegenwärtig dem Einwanderer begegnet. Schon seit vielen Jahren weisen die Naturschützer auf die Rückkehr von Wolf, Bär und Luchs hin. Daher fordert der NABU nun umgehend, für die potentiellen Einwanderungsgebiete auch länderübergreifende Managementpläne zu erarbeiten. „Dabei muss auch der Faktor Mensch angemessen berücksichtigt werden. Denn ohne die Akzeptanz der Bevölkerung wird ein wirksamer Schutz der charismatischen Drei nicht gelingen“, so Tschimpke.

Für Rückfragen
Ralf Schulte
NABU-Säugetierexperte
Mobil 0160-5960430




Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 53223 Bonn
Redaktion: NABU-Pressestelle: Kathrin Klinkusch & Bernd Pieper (verantwortlich)
Geschäftsstelle Bonn: Tel. 0228 - 40 36-141, Fax: 0228 - 40 36-206 E-Mail: Presse@NABU.de
Geschäftsstelle Berlin: Tel. 030 - 284 984 - 23, Fax: 030 - 284 984 - 84 E-Mail: Presse@NABU.de

Presseinformation
Nummer A-27-06
vom
Landesbund
für Vogelschutz
in Bayern e.V.

Verband
für Arten- und
Biotopschutz
Landesgeschäftsstelle
Hilpoltstein

LBV kritisiert Abschussgenehmigung für den Bären

Nachdem die Entscheidung zum Abschuss des Bären gefallen ist, stehen die Telefone beim LBV nicht mehr still. Aus dem ganzen Bundesgebiet wollen Anrufer wissen, warum diese Entscheidung so schnell gefällt wurde. In der Tat mutet es seltsam an, dass der erste Bär in Deutschland seit 170 Jahren zwei Tage nach seinem Grenzübertritt bereits geschossen werden soll.

Die Experten vom WWF Österreich und von der Uni Freiburg stufen dieses Tier als „Problembär“ ein – sicher zu Recht. Aus den Erfahrungen des österreichischen Bärenmanagements muss man hier sicher aktiv werden. Aber muss man nicht alles dafür tun, den Bären lebend zu fangen, bevor man ihn zum Abschuss frei gibt?! Die jetzt entbrannte öffentliche Diskussion ist jedenfalls eine denkbar schlechte Grundlage für eine sachliche Erörterung, wie man mit den einstmals ausgerotteten und nun wiederkehrenden Arten umgeht.

Es stellt sich nur die Frage, was für Folgen sich aus dieser Entscheidung ergeben. Wir erinnern uns an den ersten frei lebenden Wolf, der nach langer Zeit wieder in den Bayerischen Wald zurückkehrte und am 29.4.04 bei Thalberg geschossen wurde – mit Genehmigung der Polizei. Es ist nun dringend an der Zeit, gemeinsam mit den betroffenen Interessensvertretern Strategien zu entwickeln, wie man mit nach Deutschland zurückkehrenden Tieren wie Wolf, Bär und Luchs umgeht, die aufgrund ihrer Lebensweise große Lebensräume beanspruchen und Konflikte v.a. mit Haustierhaltern, aber auch mit der Jägerschaft hervorrufen.

Hierzu ist sicher ein schon installierter „Runder Tisch“ ein geeignetes Instrument. Als erste Maßnahme haben BN und LBV einem Vorschlag zugestimmt, den schon bestehenden „Luchsfonds“ (aus Geldern von BN, LBV und Landesjagdverband) zur Entschädigung von Rissen an Haustieren und Gatterwild in einen „Großraubsäugerfonds“ umzuwidmen, der mit weiteren Geldern aus dem Bayerischen Naturschutzfonds gespeist wird. In jedem Fall wird es sich lohnen, sich künftig verstärkt in Ländern wie Italien, Slowenien und Österreich über den Umgang mit den genannten Arten zu informieren. Dort gibt es langjährige Erfahrungen, auf denen man auch in Bayern aufbauen kann.

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Hilpoltstein, den 23.5.2006
V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
Dr. Andreas von Lindeiner, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-0 Fax: 09174/477575
Email: info@lbv.de mehr Infos unter: www.lbv.de


aus: TIP Wochenzeitung v. 26.04.06

aus: Südhessen Morgen, 22.04.06




aus: Bergsträßer Anzeiger v. 31.03.06




aus: Südhessen Morgen v. 13.03.06


aus: Odenwälder Zeitung v. 11.03.06




aus: Odenwälder Zeitung v. 5.01.06



Pressemeldungen 2005

aus: Odenwälder Zeitung



aus: Bergsträßer Zeitung


aus: Bergsträßer Zeitung


aus: Bergsträßer Zeitung

 

 


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